Das Land NRW trägt mit der Wiederaufbau-Richtlinie dazu bei, hochwasserbedingte Schäden zu beseitigen und bauliche Anlagen, Gebäude und öffentliche Infrastruktur wieder aufzubauen, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind und die in der Gebietskulisse (Anlage 1) liegen.
Ab sofort wird auch gefördert: die Wiederherstellung der Verkehrsverhältnisse von ländlichen Wegen einschließlich von Verbindungswegen zu den Hofstellen oder zum öffentlichen Straßenwegenetz, sofern sie nicht Bestandteil eines Wiederaufbauplans einer Gebietskörperschaft nach Ziffer 6 der Wiederaufbaurichtlinie sind. Als Nachweis müssen Sie eine Bescheinigung der örtlich zuständigen Gemeinde vorlegen, dass die Aufnahme in den Wiederaufbauplan mit der Kategorie «nicht überwiegend öffentliche, außerörtliche Straßen und Wege» abgelehnt wird / wurde.
Fragen rund um Beantragung, Bewilligung und Abwicklung
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Wald und Holz NRW
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