Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse bei der Erbringung von forstlichen Dienstleistungen auf den Flächen ihrer Mitglieder. Die Förderung zielt unter anderem darauf ab, strukturelle Nachteile der Forstwirtschaft zu überwinden.
Kernelemente der Förderung
• Die Zusammenschlüsse können die Waldflächen ihrer Mitglieder durch ein Dienstleistungsunternehmen ihrer Wahl betreuen lassen. Wald und Holz NRW oder ein anderes entsprechend qualifiziertes Dienstleistungsunternehmen kann diese Aufgabe übernehmen.
• Vor der Antragstellung sind Angebote von verschiedenen Dienstleistungsunternehmen einzuholen oder es ist formell auszuschreiben. Anhand unterschiedlichster Kriterien ist das wirtschaftlichste Angebot auszuwählen. Hierbei ist nicht allein die Höhe des Stundensatzes entscheidend. Beträgt die beantragte Zuwendung über den gesamten Zeitraum weniger als 100.000 Euro, darf der Vertrag auch ohne Angebotseinholung geschlossen werden.
• Die Höhe der Stundensätze wird im Vertrag mit dem Dienstleistungsunternehmen festgelegt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs und den Förderrichtlinien.
• Förderanträge sind unmittelbar an die Geschäftsstelle Forst / Direkte Förderung in Münster zu richten. Der Vertragsschluss darf erst nach der Antragstellung erfolgen. Zu empfehlen ist jedoch grundsätzlich ein Vertragsschluss nach Erhalt der Bewilligung. Um nicht heilbare Förderhindernisse zu vermeiden wird dringend empfohlen frühzeitig Kontakt mit der Geschäftsstelle Forst / Direkte Förderung aufzunehmen, bevor Angebote eingeholt oder Verträge abgeschlossen werden.
• Die Waldgenossenschaften nach Gemeinschaftswaldgesetz gehören nicht zum Kreis der Zuwendungsempfänger. Diese sind nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz förderfähig. Informationen zu diesen Richtlinien finden Sie hier.