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Förderangebote an den Waldbesitz

Das Land NRW und der Bund fördern verschiedene waldbauliche und ökologisch wertvolle Projekte im Wald und für den Wald mit öffentlichen Mitteln.

Die rechtliche Grundlage ist § 10 Abs. 3 Landesforstgesetz. Demnach soll die Forstwirtschaft im Hinblick auf die Bedeutung des Waldes für die Umwelt, insbesondere für das Klima, die Reinhaltung der Luft, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung sowie seines volkswirtschaftlichen Nutzens sachkundig betreut, nachhaltig gefördert und durch Maßnahmen der Strukturverbesserung gestärkt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, bietet das Land NRW verschiedene Förderangebote:

  • Wiederbewaldung und Extremwetterfolgen: Die Förderung der Wiederbewaldung und der Beseitigung von Extremwetterfolgen im Wald erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinien Extremwetterfolgen.
  • Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald: Maßnahmen der naturgemäßen Waldbewirtschaftung, der forstlichen Infrastruktur, der Geschäftsführung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und der Erstaufforstung werden über die Förderrichtlinien Privat- und Körperschaftswald gefördert.
  • Forstliche Dienstleistungen: Die Erbringung von forstlichen Dienstleistungen in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (direkte Förderung) wird in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen gefördert.

Der Waldbauernlotse informiert Sie über die verschiedenen Förderangebote und unterstützt sie mit vielen wichtigen Informationen bei der Antragstellung.

Aktuelles

Förderrichtlinie Extremwetterfolgen - 05.12.2023: Wie von Ministerin Gorißen angekündigt, bietet Wald und Holz Ihnen eine niederschwellige Wiederbewaldungsprämie von 800,00 EUR je ha zur Einleitung oder Ergänzung der Wiederbewaldung durch Pflanzung standortgerechter Baumarten an. Außerdem werden die Fördersätze für die Anlage von Waldentwicklungstypen stark angehoben.

Weitere Informationen finden Sie unter aktuelle Informationen.

Förderrichtlinie Privat- und Körperschaftswald – 05.09.2023: Im Ministerialblatt wurden die überarbeiteten Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie unter aktuelle Informationen.

Förderung forstlicher Dienstleistung – 05.01.2024: Die Förderrichtlinie zur Direkten Förderung wurde überarbeitet und in wesentlichen Teilen angepasst. Bitte beachten, sie greift ausschließlich für Neuanträge. Eine Anpassung / Änderungsbescheid an bestehende Zuwendungsbescheide auf Grundlage der Vorgängerrichtlinie ist auch auf Antrag hin nicht vorgesehen. Lediglich bei Aufstockung des Zuwendungsbetrages wird ein entsprechender Änderungsantrag mit Änderungsbescheid auf Grundlage der neuen RL erlassen. Weitere Informationen finden Sie unter aktuelle Informationen.